|
Rückblick auf über ein Jahrhundert Kriminologie und Kriminalpolitik in Gießen
I. Von den Anfängen bis zur NS-Zeit
Die Gießener Rechtsfakultät war in den ersten Jahrhunderten klein. Für die
Kriminalwissenschaften stand jeweils nur ein Lehrstuhl zur Verfügung. Der
Lehrstuhlinhaber musste in erster Linie Straf- und Strafprozessrecht und damit
die Rechtsdogmatik wahrnehmen. Ob daneben Zeit und Interesse für Kriminologie
oder wissenschaftliche Kriminalpolitik vorhanden war, entschied sich nach der
persönlichen Ausrichtung des Lehrstuhlinhabers.
Sich
mit wissenschaftlicher Kriminalpolitik zu befassen, reichte allgemein schon in
die Zeit der Aufklärung zurück. Man denke an Cesare Beccaria in Italien. Manche Gießener
Strafrechtsprofessoren widmeten sich gelegentlich kriminalpolitischen Fragen. Kriminologie als vornehmlich
empirische Disziplin mit der zunächst primären Ausrichtung auf Straftaten und
Straftäter sowie auf die Erklärung des Verbrechens tritt wiederum allgemein und
dezidiert erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Erscheinung. Das
Aufkommen von Psychologie und Soziologie, aber auch anthropologisch-medizinisch-psychiatrische Befassung verstärken die Tendenz,
eine eigenständige Kriminologie entstehen zu lassen. In Frankreich wirken
Soziologen wie Gabriel Tarde und Emile Durkheim, in Norditalien Vertreter der „Scuola Positiva“ wie der Mediziner
Cesare Lombroso sowie die Juristen Raffaele Garofalo und Enrico Ferri insofern bahnbrechend. Eine erste lehrbuchartige Darstellung liegt mit der
„Criminologia“ von Garofalo 1885 vor.[1]
Bedeutendster
Kriminalwissenschaftler an der Gießener Rechtsfakultät war Franz von Liszt (1851–1919). Von Wien kommend tritt er 1879 hier seine erste Professur
an und verfasst sein in vielen Auflagen erschienenes strafrechtliches Lehrbuch[2].
1882 wechselt er nach Marburg, 1889 nach Halle und 1899 nach Berlin. V. Liszt schließt an die italienischen Positivisten an und begründet die „Moderne Strafrechtsschule“,
auch als deutsche soziologische Strafrechtsschule bekannt. Damit setzt er sich kriminologischen und vor allem kriminalpolitischen Schriften und Bestrebungen
fußt er auf einer vermittelnden Sicht des Verbrechers und Verbrechens als Ausfluss individuell-biologischer ebenso wie sozialer Bedingungen (Anlage-Umwelt-Formel
und multifaktorielle Erklärungen). Seine programmatische Schrift „Der Zweckgedanke im Strafrecht“ von 1882 – das „Marburger Programm“[3]
– beruht auf einem Gedanken, den schon ein anderer, 1852 – 1868 in Gießen wirkender bedeutender Rechtsgelehrter, Rudolf von Ihering (1818–1892),
angebahnt hatte mit der Schrift „Der Zweck im Recht“. Sein kriminalpolitisches Programm zielt auf eine den
Resozialisierungs- und Sicherungszwecken, nicht der Vergeltung dienende Strafe.
Dabei entwickelt er nicht eine eigenständige, gar empirisch fundierte
Kriminologie, sondern stützt sich auf eine Synthese vorhandenerkontroverser Lehren. Er will diese
seinen kriminalpolitischen Zielen nutzbar machen.[4]
Freiheitsstrafe hat general- und spezialpräventive Zwecke. Sein Konzept einer
gesamten Strafrechtswissenschaft – Integration von Strafrechtsdogmatik,
Kriminologie im damaligen Verständnis, Kriminalistik, Kriminalpolitik – bringt
er ein in die von ihm 1881 begründete Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft, sein kriminalpolitisches Programm in die von ihm 1889
mit begründete Internationale Kriminalistische Vereinigung – Vorläuferin der
International Society of Criminology. Starken Einfluss haben seine Lehren auf
ein Täterstrafrecht und strafrechtliche Sanktionen, insbesondere auf die
behandelnden und sichernden Maßregeln. Auch als Völkerrechtler macht er sich
einen Namen, und er wird schließlich Reichstagsabgeordneter.
Zwei Jahrzehnte nach von Liszt wirkte wieder und sehr lange – 1903 bis 1933 – ein
auch kriminalpolitisch und strafvollzugskundlich engagierter Kriminalwissenschaftler an der Gießener Rechtsfakultät: Georg Wolfgang Mittermaier (1867–1956).[5]
Er weiß sich den Anliegen seines berühmten Heidelberger Großvaters Carl Joseph Anton Mittermaier (1787–1867) verpflichtet, nämlich kriminalpolitischen Reformen im Sinne einer
Humanisierung des Strafrechts und der Abschaffung der Todesstrafe. Schon früh
erkundet er auf ausgedehnten Forschungsreisen das damals fortschrittliche
Gefängniswesen in den USA und England. Später schließen sich vergleichende
Studien auf Reisen nach Frankreich, Schweden, Holland und Russland an. Im
Studium führt er eine „Klinische Methode“ ein mit Exkursionen in Gefängnisse
und psychiatrische Anstalten. Sein Einsatz für einen jüdischen Studenten, den
er noch promoviert, und seine aufrechte politische Haltung führen zur
vorzeitigen Emeritierung 1933. Diese seltene Gradlinigkeit wurde 1995 gewürdigt
durch die Benennung einer Gießener Einrichtung des offenen Strafvollzugs als
„Wolfgang-Mittermaier-Haus“.[6]
Aus seinen strafrechtsdogmatischen, rechtsvergleichenden, kriminalpolitischen
und strafvollzugswissenschaftlichen Arbeiten ragt das Spätwerk „Gefängniskunde“
von 1954 hervor. Es schließt eine jahrzehntelange Lücke auf diesem Gebiet.
Noch kurze Zeit in Gießen haben zwei bedeutende Schüler Mittermaiers gewirkt: Karl Engisch (1899–1990), Strafrechtsdogmatiker und
Rechtsphilosoph, der nach vorübergehender Wahrnehmung dieser Professur seinem Lehrer nach Heidelberg folgte, und der im Zusammenhang mit dem kriminologischen Rückblick besonders hervorzuhebende
Kriminologe Hans von Hentig (1887 – 1974)[7].
Von Hentig ist einer der ersten dezidierten Kriminologen in Deutschland. Geschult u. a. bei von Liszt in Berlin und 1929 habilitiert in Gießen erhält er
Berufungen auf Lehrstühle in Kiel 1934 und Bonn 1935, wird aber jeweils sogleich wieder wegen seiner ablehnenden Haltung zum NS-Regime amtsenthoben
oder zwangspensioniert. Er repräsentiert wie Max Grünhut und Hermann Mannheim – beide nach England emigriert – den Teil deutscher
Kriminalwissenschaftler und Kriminologen, der durch Emigration zum Erstarken einer theoretischen und empirischen modernen Kriminologie in England und den
USA beigetragen hat und gleichzeitig das Ausbluten dieser Disziplin in Deutschland kennzeichnet. Von Hentig übernimmt 1935
eine kriminologische Professur an der Yale University in den USA, wirkt später
an weiteren amerikanischen Universitäten und Forschungsinstituten, u. a. als Direktor des „Colorado Crime
Survey“. 1951 kehrt er nach Bonn zurück und wird 1955 dort emeritiert. Unter
seinen vielen monographischen Beiträgen zur Kriminologie ragen vor allem die
Werke zur Viktimologie hervor. Mit seinem Buch „The Criminal and His Victim“[8] wird er zum Begründer oder Mitbegründer der Opferwissenschaft als Teildisziplin der
Kriminologie.
II. Die Zeit nach der Wiederbegründung einer Kriminologie in Gießen 1967
1964 wurde die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Vorläuferin des
Fachbereichs Rechtswissenschaft, nach vorübergehender Schließung in Gießen
wiederbegründet. Professoren- und Studierendenzahlen waren jetzt erheblich höher. Neben strafrechtlichen
Professuren wurde 1965 erstmals ein Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie
eingerichtet, 1970 in einen solchen für Kriminologie und Kriminalpolitik
umgewidmet. Es war Zeichen einer Wiederentdeckung und Neubelebung der Kriminologie in Deutschland nach deren vor allem durch den Nationalsozialismus
verursachter Verkümmerung. Weitere dezidiert kriminologische Lehrstühle wurden an juristischen Fakultäten in Tübingen, Heidelberg, Köln und Münster
geschaffen.
Auf den Gießener Lehrstuhl wurde mit
Anne-Eva Brauneck (1910 - 2007) eine Juristin berufen, zugleich die erste ordentliche Professorin einer rechtswissenschaftlichen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland.[9]
Sie hatte sich in Hamburg habilitiert für „Strafrecht und strafrechtliche
Hilfswissenschaften“; die Kriminologie wollte man dort um 1960 noch nicht als selbständiges
Lehrfach anerkennen. Die Gießener kriminologische Professur ist somit auch
Ausdruck einer sich vom Strafrecht emanzipierenden, mit ihm in ein
gleichberechtigtes, dialogisches, wechselseitig befruchtendes, ja kritisches
Spannungsverhältnis tretenden, eigenständigen kriminologischen Lehr- und
Forschungsdisziplin.[10]
Das zeigt sich auch in neuen kriminologischen Lehrwerken jener Zeit, zu denen Braunecks „Allgemeine
Kriminologie“ von 1974 gehört. Zu ihren und ihrer Gießener Mitarbeiter und
Schüler Arbeitsschwerpunkten gehören kriminalsoziologische und
kriminalpsychologische Studien zur Jugenddelinquenz und „Entwicklung jugendlicher Straftäter“[11],
zur Dunkelfeldforschung sowie zu Strafrechtsreformen. Wie die genannten
Vorgänger in Gießen widmet sie sich der
Kriminalpolitik, etwa durch die Mitarbeit im „Arbeitskreis Alternativ-Entwurf“,
der laufend Reformmodelle im Gesamtgebiet des Strafrechts erarbeitet. Engen
Kontakt hält sie vor allem zu der nahegelegenen Jugendstrafanstalt Rockenberg.
Dem Vorbild des Psychiaters Bürger-Prinz und ihres Lehrers Sieverts in Hamburg folgend begründet sie in Gießen mit
forensisch-psychiatrischen Kollegen interdisziplinäre forensisch-psychiatrisch-kriminologische Seminare. Sie hatte den Lehrstuhl bis
zu ihrer Emeritierung 1975 inne. 2007 verstarb sie 96-jährig in Lich. Der Verf.
würdigte sie in der von ihr mit herausgegebenen Monatsschrift für Kriminologie
und Strafrechtsreform (Heft 5, 2007).[12]
1976
übernahm ich die Professur und hatte sie drei Jahrzehnte bis zu meiner
Emeritierung im Herbst 2006 inne. Sie hieß nun „Professur für Kriminologie,
Jugendstrafrecht und Strafvollzug“. Nach Ablehnung der Rufe an die Universität Trier und als Direktor des Instituts
für Kriminologie der Universität Heidelberg gründete ich 1992 das Institut für
Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e. V., das eng mit der
Professur verbunden ist und dessen Direktor ich seither bin. In den sechziger
und siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts hatte sich das Verständnis von
Kriminologie unter dem Einfluss namentlich des kriminalsoziologischen „Labeling Approach“ (Kriminalisierung,
Etikettierung, Definition und Selektion) geweitet. Nunmehr wird Kriminologie
verstanden als Wissenschaft vom Verbrechen – samt Täter, Opfer, Tat,
Kriminalität und sonst negativ abweichendem Verhalten – und von der
Verbrechenskontrolle – der Definition von
und Reaktion auf Straftaten und
abweichendes Verhalten durch formelle und informelle Instanzen sozialer
Kontrolle. Diesem weiten Verständnis entsprechend werden in Gießen seither
umfassend empirische Untersuchungen – zumeist drittmittelgestützt –
durchgeführt, die beide Seiten des Gegenstandes der Kriminologie einbeziehen.
Pionierarbeiten liegen auf den Gebieten der Drogenkriminologie[13],
der Kriminologie des Alters und Alterns[14]
sowie der empirischen Strafverfahrens-, Institutionen- und Sanktionenforschung[15].
Außerdem werden jugendkriminologische Untersuchungen[16]
und die Dunkelfeldforschung weitergeführt. Namentlich werden die Gießener
Delinquenzbefragungen bei Studierenden, Rekruten, Lehrlingen und
Strafgefangenen methodisch und gegenständlich stetig weiter entwickelt und
inzwischen zu innerdeutschen und international vergleichenden Messungen
genutzt.[17] Kennzeichen
der Forschungsmethodik ist eine seit Beginn in den ersten drogenkriminologischen
Untersuchungen gewählte und seither bewährte Kombination quantitativer und
qualitativer Methoden; Befragungen, Akten- und Kriminalstatistik-Untersuchungen
werden ergänzt, korrigiert und in der Interpretation quantitativer Befunde bereichert
durch Intensivinterviews bei Experten von Polizei, Justiz, Strafvollzug oder
bei Drogenabhängigen, Strafgefangenen und Untergebrachten. Ferner dienen
Gastprofessuren, Vortrags- und Forschungsreisen in viele Länder komparativen
Studien zu Kriminologie, Strafverfahrenswissenschaft und Strafvollzug.[18]
Die Forschung versteht sich als praxisnah, einer konstruktiven Kritik der
Kriminalpolitik und evolutionären Reform verpflichtet. Deswegen verschließt
sich das kriminologische Institut auch Evaluationsstudien im Auftrag politischer Gremien unter Wahrung
wissenschaftlicher Eigenständigkeit nicht.[19]
Kriminalpolitisches Anliegen der Mitgestaltung und Kritik sowie die Einsicht in
die Notwendigkeit eines Dialogs von Wissenschaft mit der Praxis in Polizei,
Justiz, Strafvollzug, Sozialarbeit und Therapie führen außerdem 1984 zur
Einrichtung des „Gießener Kriminologischen Praktikerseminars“ mit 176 von mir
als Veranstalter bis Anfang 2008 geleiteten Veranstaltungen. Sie veranlassen
ebenso zahlreiche Stellungnahmen in Massenmedien,
politischen und parlamentarischen Anhörungen sowie die Mitarbeit in
kriminalpolitischen Beratungsgremien und in Fachverbänden, etwa im
Wissenschaftlichen Kuratorium der Deutschen Hauptstelle für Sucht, im
Wissenschaftlichen Beirat des Kriminologischen Forschungsinstituts
Niedersachsen oder in der Anti-Gewalt-Kommission der Bundesregierung. Im Herbst
2008 wurde ich emeritiert. Vier meiner Schüler sind als Kriminologen an
Hochschulen tätig: Dipl.-Psych. Prof. Dr. Thomas Görgen an der Hochschule der
Deutschen Polizei in Münster, Prof. Dr. Klaus Hoffmann am Fachbereich
Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Hans Schneider M.
A. an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden, Abt. Polizei in Gießen,
Vizepräsident des BKA Dr. Jürgen Stock als Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Gießener
Universität.
Nachfolgerin auf der Professur ist seit Februar 2008 Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg.
[1] S. dazu z.
B. den Überblick zur Geschichte der Kriminologie bei H.-J. Schneider,
Kriminologie, 1987 S. 90 ff; H.-D. Schwind, Kriminologie, 16. Aufl. 2006
S. 5 ff.
[2] V. Liszt,
Lehrbuch des deutschen Strafrechts, 1881, 26. Aufl. 1932 hrsg. von seinem
Schüler Eberhard Schmidt.
[3] V. Liszt,
ZStW 3, 1883 S. 1 ff.; ders., Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge, 2
Bände, Berlin 1905.
[4] So
überzeugend die Bewertung von G. Th. Kempe, Franz von Liszt und die
Kriminologie, in: Gedächtnisschrift Franz
von Liszt zum 50. Todestag 1969 S.
260 ff, 278.
[5] Ausführliche
Würdigung bei K. Engisch, in: G. Gundel u.a., Hrsg., Gießener
Gelehrte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Bd. 2, S. 658 ff;
Kurzbiographie: Verf., Mittermaier, Wolfgang, Kriminalwissenschaftler,
in: Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
Hrsg., Neue Deutsche Biographie Bd. 17, 1994 S. 585 f.
[6] Verf.,
Zur Namensgebung des WOLFGANG-MITTERMAIER-HAUSES in Gießen, in: Hessisches
Ministerium der Justiz, Hrsg., Redebeiträge zum Festakt aus Anlass der
Einweihung der Justizvollzugsanstalt Gießen mit der Abteilung für offenen
Vollzug am 12. Januar 1995, S. 17 ff.
[7] D. v.
Mayenberg, Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und
Nationalsozialismus, Hans von Hentig, 2006.
[8] Yale 1948;
weitere bedeutsame Werke u. a.: Crime, Causes and Conditions, 1947; Zur
Psychologie der Einzeldelikte, 4 Bände, 1954-1959; Das Verbrechen, 3 Bände,
1961-1963; Die Strafe, 2 Bände, 1954/1955; Vom Ursprung der Henkersmahlzeit,
1958; Terror – Zur Psychologie der Machtergreifung, 1970.
[9] Näheres in: Verf.
et al., Hrsg., Fühlende und denkende Kriminalwissenschaften, Ehrengabe für Anne-Eva
Brauneck, 1999.
[10] Vgl. auch A.-E.
Brauneck, Was lässt die Kriminologie vom Strafrecht übrig?, MschrKrim 46,
1963 S. 193 ff.
[11] So die
Habilitationsschrift von A.-E.Brauneck.
[12] Verf., Zum
Tod von Anne-Eva Brauneck, MschrKrim 90, 2007 S. 351 ff.
[13] Vgl. z. B.
Verf., Drogen und Delinquenz, 1975; Verf. zusammen mit C.
Gebhardt et al., Drogenabhängigkeit und Kontrolle, 1981; Verf.,
Jugend – Drogen – Kriminalität. 3. Aufl. 1987; Verf. et al., Drogenberatung
und Justiz im Konflikt?, 1990; Verf. zusammen mit R. Römer-Klees
und H. Schneider, Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger, 1991; Verf.,
The complex drugs-crime nexus, in: D.P. Farrington, S. Walklate, eds.,
Offenders and Victims: Theory and Policy, Brit. Soc. of Criminology 1992 pp.
148; Verf. zusammen mit J. Stock, Drogen und Polizei,
1996; Verf. zusammen mit W. König, Rauschgifttodesfälle –
Kriminologische Untersuchung polizeilicher Mortalitätsstatistiken, 1998; Verf.,
Hrsg., Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts, 1998; Verf. zusammen
mit K. Hoffmann, T. Suleck, Spritzenvergabe im Strafvollzug, 2002; Verf.,
Research in Legal and Criminological Questions, in: M. Rihs-Middel et al.,
eds., Heroin-assisted Treatment: Work in Progress (Symposium Bern 1999), Bern
2005 pp. 217; zuletzt Verf.
zusammen mit T. Köllisch, Teilprojekt „Qualitative kriminologische
Untersuchung“ des bundesdeutschen Modellprojekts zur heroingestützten
Behandlung Opiatabhängiger, Endbericht an das Bundesministerium für Gesundheit,
2006 (Publ. geplant).
[14] Z. B. Verf.
zusammen mit M. Hürlimann, Hrsg., Alte Menschen als Täter und Opfer,
1992; H.-J. Schramke, Alte Menschen im Strafvollzug, 1996; Verf.
zusammen mit T. Görgen , B. Nägele, S. Krause,
yes"> Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum, Begleitung und
Evaluation eines Modellprojekts, 2002a; Verf. zusammen mit T. Görgen
et al., Erkundung des Bedarfs für ein bundeseinheitlich erreichbares
telefonisches Beratungsangebot für ältere Menschen, BMFSFJ 2002b; Verf.
zusammen mit T. Görgen, Misshandlungen und Vernachlässigungen alter
Menschen in stationärer Pflege, 2002 (noch unveröff.).
[15] Z. B. Verf.,
Kriminologische Aspekte zur Debatte um die lebenslange Freiheitsstrafe, ZRP
1977 S. 49 ff; Verf., Grundgesetz, Todesstrafe und lebenslange
Freiheitsstrafe, Kriminalistik 1979 S. 422 ff; Verf. zusammen mit M.
Plate, Hrsg., Polizei und Sozialarbeit, 1981; Verf.,
Definitionsprozesse bei Tötungsdelikten, Kriminalistik 1982 S. 428-430, 455,
491-495; Verf., Gefängnisüberfüllung – eine kriminalpolitische
Herausforderung, in: Festschrift für Günther Blau, 1985 S. 459 ff; R. Oberheim, Gefängnisüberfüllung,
1985; Verf. zusammen mit R.
Oberheim, Praxistauglichkeit des Hehlereistraftatbestands, 1986; Verf.,
Aus- und Fortbildung von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten, ZRP 1987 S.
235 ff; Verf., Sozialarbeiter, Therapie und Heilpraktikergesetz,
Suchtgefahren 1987 S. 353 ff; Verf., Aids und Strafrecht –
Kriminologische Anmerkungen zur strafrechtlichen und kriminalpolitischen
Diskussion, ZStW 100, 1988 S. 786 ff; M. Schwickert, Definition und Kontrolle
der Straftaten nach dem Zivildienstgesetz, 1992; M. Hürlimann, Führer
und Einflussfaktoren in der Subkultur des Strafvollzugs, 1993; Verf.,
Behandlung, Zwang und Freiheit im Maßregelvollzug, 1994; U. Grasberger,
Verfassungsrechtliche Problematiken der Höchststrafen in den USA und in der
Bundesrepublik Deutschland, 1996; Verf., Der strafrechtliche Fall in
kriminologischer Sicht, in: FS Claus Roxin, 2001 S. 1541 ff; O.
Mühlig, Die Kontrolle von Schülergewalt durch die Institution Schule, 2003;
K. Schneider, Electronic Monitoring, 2003; K. Hoffmann, Der
Modellgedanke im Strafrecht, 2005 (im Druck); Verf., Nachträgliche
Sicherungsverwahrung, psychosozial 29, 2006 S. 11 ff; Verf.,
Strafvollzug – Quo vadis?, Bewährungshilfe 2006 (im Druck); O. Buckolt,
Die Zumessung der Jugendstrafe (Publ. demnächst).
[16] Z. B. Verf.,
Rocker-Gruppen-Kriminalität, MschrKrim 1970 S. 327 ff, 1972 S. 148 ff; Verf.,
Anstieg der Jugendkriminalität – ein Mythos?, Kriminalistik 1980 S. 67 ff; Verf.,
Soziale Rollen und Delinquenzprobleme Heranwachsender, 1981; Verf., Kinderdelinquenz und
Jugendkriminalität, Z. f. Pädagogik 1983 S. 49 ff; Verf. zusammen mit T.
Görgen et al., Jugenddelinquenz in Ost und West, 1993; Verf., Ist
das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?, NJW 2002 S. 2345 ff.
[17] Z.B.
Verf., Schülerbefragungen zur Delinquenz, RdJB 1975 S. 229 ff; Verf.,
Suchtmittel und Delinquenz bei jungen Soldaten, Suchtgefahren 1980 S. 49 ff; Verf.,
Cherchez la femme? Beiträge aus Gießener Delinquenzbefragungen zur Diskussion
um Frauenkriminalität, in: Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann, 1986 S.
291 ff; K. Krämer, Delinquenz, Suchtmittelumgang und andere Formen
abweichenden Verhaltens: Ein Geschlechtervergleich, 1992; Verf., Drugs
and Delinquency: Some results of a currrent self-report study of university
students and of recent in-depth interviews with drug addicts, in: G.
Bühringer, J. J. Platt, eds., Drug Addiction Treatment Research 1992 S. 409
ff; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., o. Fn.16, 1993; Verf.
zusammen mit T. Görgen, L. Klein, Neue Befunde aus Gießener
Delinquenzbefragungen, MschrKrim 78, 1995 S. 264 ff; Verf. zusammen mit U.
Wittich, T. Görgen, Wenn zwei das gleiche berichten – Beitrag zur
kriminologischen Dunkelfeldforschung durch vergleichende Delinquenzbefragungen
bei Studenten und Strafgefangenen, 1998; Verf. zusammen mit T. Görgen,
Gießener Delinquenzbefragungen I, II, in: Verf. et al., Ehrengabe für Anne-Eva
Brauneck, 1999 S. 101 ff, 117 ff; Verf., Vergleichende Online-Delinquenzbefragung
Gießen – Madison 2003, in: Festschrift für Thomas Raiser, 2005 S. 539
ff; zuletzt S. Kemme, Eine interkulturell-vergleichende
Delinquenzbefragung, 2006 (Veröff. geplant).
[18] Z. B.
Verf., Strafvollzug in Brasilien – Ein pönologischer Vergleich, in:
Festschrift für Erwin Stein, 1983 S. 145 ff;
yes"> Verf., Jugendarbeit in Südamerika, Unsere Jugend 1984 S.
314 ff; Verf., Die Lockspitzelfalle – Kriminologische, strafrechtliche
und rechtsvergleichende Betrachtungen, in: Festschrift für Hans-Ludwig Schreiber,
2003 S. 225 ff; Verf., Aktuelle Aspekte der Todesstrafe – Unter
besonderer Berücksichtigung der Entwicklungen in den USA mit einem
deutsch-amerikanischen Vergleich zur Meinungsforschung, in: Gedenkschrift für Theo
Vogler, 2004 S. 163 ff; Verf., o. Fn. 17, 2005; Verf., Death
penalty and the changing face of lifetime imprisonment in Germany – With
comparative comments on attitudes and on the situation in the USA (to be
printed in Hungary).
[19] Z.B. Verf.
zusammen mit R. Oberheim, o. Fn. 15, 1986; Verf. zusammen mit H.
Freytag, Schuldenregulierungsprogramme für Straffällige, in: G. Kaiser
et al., Hrsg., Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, 1988 S. 456
ff; H. Freytag , Entschuldungsprogramme für Straffällige, 1989; Verf.
zusammen mit J. Stock,, o. Fn. 13, 1996; Verf. zusammen mit W.
König, o. Fn. 13, 1998; Verf. zusammen mit T. Görgen et al.,
o. Fn. 14, 2002; Verf. zusammen mit K. Hoffmann, T. Suleck, o.
Fn. 13, 2002; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., o. Fn. 14,
2002a; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., o. Fn. 14, 2002b; Verf.
zusammen mit H. Schneider, Freiwilliger Polizeidienst in Hessen,
2002; Verf. zusammen mit T. Köllisch, o. Fn. 13, 2006; Verf.,
zusammen mit H. Groß, Forschungsprojekt „Freiwilliger Polizeidienst in
Hessen“, Zwischenbericht, vervielfältigt, Nov. 2007 (Publ. demnächst).
|