Homepage von Univ.-Prof. Dr. iur. Arthur Kreuzer - Gießener Kriminologie

 
 

Rückblick auf über ein Jahrhundert Kriminologie
und Kriminalpolitik in Gießen


I. Von den Anfängen bis zur NS-Zeit

Die Gießener Rechtsfakultät war in den ersten Jahrhunderten klein. Für die Kriminalwissenschaften stand jeweils nur ein Lehrstuhl zur Verfügung. Der Lehrstuhlinhaber musste in erster Linie Straf- und Strafprozessrecht und damit die Rechtsdogmatik wahrnehmen. Ob daneben Zeit und Interesse für Kriminologie oder wissenschaftliche Kriminalpolitik vorhanden war, entschied sich nach der persönlichen Ausrichtung des Lehrstuhlinhabers.

Sich mit wissenschaftlicher Kriminalpolitik zu befassen, reichte allgemein schon in die Zeit der Aufklärung zurück. Man denke an Cesare Beccaria in Italien. Manche Gießener Strafrechtsprofessoren widmeten sich gelegentlich kriminalpolitischen Fragen. Kriminologie als vornehmlich empirische Disziplin mit der zunächst primären Ausrichtung auf Straftaten und Straftäter sowie auf die Erklärung des Verbrechens tritt wiederum allgemein und dezidiert erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Erscheinung. Das Aufkommen von Psychologie und Soziologie, aber auch anthropologisch-medizinisch-psychiatrische Befassung verstärken die Tendenz, eine eigenständige Kriminologie entstehen zu lassen. In Frankreich wirken Soziologen wie Gabriel Tarde und Emile Durkheim, in Norditalien Vertreter der „Scuola Positiva“ wie der Mediziner Cesare Lombroso sowie die Juristen Raffaele Garofalo und Enrico Ferri insofern bahnbrechend. Eine erste lehrbuchartige Darstellung liegt mit der „Criminologia“ von Garofalo 1885 vor.[1]

Bedeutendster Kriminalwissenschaftler an der Gießener Rechtsfakultät war Franz von Liszt (1851–1919). Von Wien kommend tritt er 1879 hier seine erste Professur an und verfasst sein in vielen Auflagen erschienenes strafrechtliches Lehrbuch[2]. 1882 wechselt er nach Marburg, 1889 nach Halle und 1899 nach Berlin. V. Liszt schließt an die italienischen Positivisten an und begründet die „Moderne Strafrechtsschule“, auch als deutsche soziologische Strafrechtsschule bekannt. Damit setzt er sich kriminologischen und vor allem kriminalpolitischen Schriften und Bestrebungen fußt er auf einer vermittelnden Sicht des Verbrechers und Verbrechens als Ausfluss individuell-biologischer ebenso wie sozialer Bedingungen (Anlage-Umwelt-Formel und multifaktorielle Erklärungen). Seine programmatische Schrift „Der Zweckgedanke im Strafrecht“ von 1882 – das „Marburger Programm“[3] – beruht auf einem Gedanken, den schon ein anderer, 1852 – 1868 in Gießen wirkender bedeutender Rechtsgelehrter, Rudolf von Ihering (1818–1892), angebahnt hatte mit der Schrift „Der Zweck im Recht“. Sein kriminalpolitisches Programm zielt auf eine den Resozialisierungs- und Sicherungszwecken, nicht der Vergeltung dienende Strafe. Dabei entwickelt er nicht eine eigenständige, gar empirisch fundierte Kriminologie, sondern stützt sich auf eine Synthese vorhandenerkontroverser Lehren. Er will diese seinen kriminalpolitischen Zielen nutzbar machen.[4] Freiheitsstrafe hat general- und spezialpräventive Zwecke. Sein Konzept einer gesamten Strafrechtswissenschaft – Integration von Strafrechtsdogmatik, Kriminologie im damaligen Verständnis, Kriminalistik, Kriminalpolitik – bringt er ein in die von ihm 1881 begründete Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, sein kriminalpolitisches Programm in die von ihm 1889 mit begründete Internationale Kriminalistische Vereinigung – Vorläuferin der International Society of Criminology. Starken Einfluss haben seine Lehren auf ein Täterstrafrecht und strafrechtliche Sanktionen, insbesondere auf die behandelnden und sichernden Maßregeln. Auch als Völkerrechtler macht er sich einen Namen, und er wird schließlich Reichstagsabgeordneter.

Zwei Jahrzehnte nach von Liszt wirkte wieder und sehr lange – 1903 bis 1933 – ein auch kriminalpolitisch und strafvollzugskundlich engagierter Kriminalwissenschaftler an der Gießener Rechtsfakultät: Georg Wolfgang Mittermaier (1867–1956).[5] Er weiß sich den Anliegen seines berühmten Heidelberger Großvaters Carl Joseph Anton Mittermaier (1787–1867) verpflichtet, nämlich kriminalpolitischen Reformen im Sinne einer Humanisierung des Strafrechts und der Abschaffung der Todesstrafe. Schon früh erkundet er auf ausgedehnten Forschungsreisen das damals fortschrittliche Gefängniswesen in den USA und England. Später schließen sich vergleichende Studien auf Reisen nach Frankreich, Schweden, Holland und Russland an. Im Studium führt er eine „Klinische Methode“ ein mit Exkursionen in Gefängnisse und psychiatrische Anstalten. Sein Einsatz für einen jüdischen Studenten, den er noch promoviert, und seine aufrechte politische Haltung führen zur vorzeitigen Emeritierung 1933. Diese seltene Gradlinigkeit wurde 1995 gewürdigt durch die Benennung einer Gießener Einrichtung des offenen Strafvollzugs als „Wolfgang-Mittermaier-Haus“.[6] Aus seinen strafrechtsdogmatischen, rechtsvergleichenden, kriminalpolitischen und strafvollzugswissenschaftlichen Arbeiten ragt das Spätwerk „Gefängniskunde“ von 1954 hervor. Es schließt eine jahrzehntelange Lücke auf diesem Gebiet.

Noch kurze Zeit in Gießen haben zwei bedeutende Schüler Mittermaiers gewirkt: Karl Engisch (1899–1990), Strafrechtsdogmatiker und Rechtsphilosoph, der nach vorübergehender Wahrnehmung dieser Professur seinem Lehrer nach Heidelberg folgte, und der im Zusammenhang mit dem kriminologischen Rückblick besonders hervorzuhebende Kriminologe Hans von Hentig (1887 – 1974)[7]. Von Hentig ist einer der ersten dezidierten Kriminologen in Deutschland. Geschult u. a. bei von Liszt in Berlin und 1929 habilitiert in Gießen erhält er Berufungen auf Lehrstühle in Kiel 1934 und Bonn 1935, wird aber jeweils sogleich wieder wegen seiner ablehnenden Haltung zum NS-Regime amtsenthoben oder zwangspensioniert. Er repräsentiert wie Max Grünhut und Hermann Mannheim – beide nach England emigriert – den Teil deutscher Kriminalwissenschaftler und Kriminologen, der durch Emigration zum Erstarken einer theoretischen und empirischen modernen Kriminologie in England und den USA beigetragen hat und gleichzeitig das Ausbluten dieser Disziplin in Deutschland kennzeichnet. Von Hentig übernimmt 1935 eine kriminologische Professur an der Yale University in den USA, wirkt später an weiteren amerikanischen Universitäten und Forschungsinstituten, u. a. als Direktor des „Colorado Crime Survey“. 1951 kehrt er nach Bonn zurück und wird 1955 dort emeritiert. Unter seinen vielen monographischen Beiträgen zur Kriminologie ragen vor allem die Werke zur Viktimologie hervor. Mit seinem Buch „The Criminal and His Victim“[8] wird er zum Begründer oder Mitbegründer der Opferwissenschaft als Teildisziplin der Kriminologie.

II. Die Zeit nach der Wiederbegründung einer Kriminologie in Gießen 1967

1964 wurde die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Vorläuferin des Fachbereichs Rechtswissenschaft, nach vorübergehender Schließung in Gießen wiederbegründet. Professoren- und Studierendenzahlen waren jetzt erheblich höher. Neben strafrechtlichen Professuren wurde 1965 erstmals ein Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie eingerichtet, 1970 in einen solchen für Kriminologie und Kriminalpolitik umgewidmet. Es war Zeichen einer Wiederentdeckung und Neubelebung der Kriminologie in Deutschland nach deren vor allem durch den Nationalsozialismus verursachter Verkümmerung. Weitere dezidiert kriminologische Lehrstühle wurden an juristischen Fakultäten in Tübingen, Heidelberg, Köln und Münster geschaffen.

Auf den Gießener Lehrstuhl wurde mit Anne-Eva Brauneck (1910 - 2007) eine Juristin berufen, zugleich die erste ordentliche Professorin einer rechtswissenschaftlichen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland.[9] Sie hatte sich in Hamburg habilitiert für „Strafrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften“; die Kriminologie wollte man dort um 1960 noch nicht als selbständiges Lehrfach anerkennen. Die Gießener kriminologische Professur ist somit auch Ausdruck einer sich vom Strafrecht emanzipierenden, mit ihm in ein gleichberechtigtes, dialogisches, wechselseitig befruchtendes, ja kritisches Spannungsverhältnis tretenden, eigenständigen kriminologischen Lehr- und Forschungsdisziplin.[10] Das zeigt sich auch in neuen kriminologischen Lehrwerken jener Zeit, zu denen Braunecks „Allgemeine Kriminologie“ von 1974 gehört. Zu ihren und ihrer Gießener Mitarbeiter und Schüler Arbeitsschwerpunkten gehören kriminalsoziologische und kriminalpsychologische Studien zur Jugenddelinquenz und „Entwicklung jugendlicher Straftäter“[11], zur Dunkelfeldforschung sowie zu Strafrechtsreformen. Wie die genannten Vorgänger in Gießen widmet sie sich der Kriminalpolitik, etwa durch die Mitarbeit im „Arbeitskreis Alternativ-Entwurf“, der laufend Reformmodelle im Gesamtgebiet des Strafrechts erarbeitet. Engen Kontakt hält sie vor allem zu der nahegelegenen Jugendstrafanstalt Rockenberg. Dem Vorbild des Psychiaters Bürger-Prinz und ihres Lehrers Sieverts in Hamburg folgend begründet sie in Gießen mit forensisch-psychiatrischen Kollegen interdisziplinäre forensisch-psychiatrisch-kriminologische Seminare. Sie hatte den Lehrstuhl bis zu ihrer Emeritierung 1975 inne. 2007 verstarb sie 96-jährig in Lich. Der Verf. würdigte sie in der von ihr mit herausgegebenen Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (Heft 5, 2007).[12]

1976 übernahm ich die Professur und hatte sie drei Jahrzehnte bis zu meiner Emeritierung im Herbst 2006 inne. Sie hieß nun „Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug“. Nach Ablehnung der Rufe an die Universität Trier und als Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg gründete ich 1992 das Institut für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e. V., das eng mit der Professur verbunden ist und dessen Direktor ich seither bin. In den sechziger und siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts hatte sich das Verständnis von Kriminologie unter dem Einfluss namentlich des kriminalsoziologischen „Labeling Approach“ (Kriminalisierung, Etikettierung, Definition und Selektion) geweitet. Nunmehr wird Kriminologie verstanden als Wissenschaft vom Verbrechen – samt Täter, Opfer, Tat, Kriminalität und sonst negativ abweichendem Verhalten – und von der Verbrechenskontrolle – der Definition von und Reaktion auf Straftaten und abweichendes Verhalten durch formelle und informelle Instanzen sozialer Kontrolle. Diesem weiten Verständnis entsprechend werden in Gießen seither umfassend empirische Untersuchungen – zumeist drittmittelgestützt – durchgeführt, die beide Seiten des Gegenstandes der Kriminologie einbeziehen. Pionierarbeiten liegen auf den Gebieten der Drogenkriminologie[13], der Kriminologie des Alters und Alterns[14] sowie der empirischen Strafverfahrens-, Institutionen- und Sanktionenforschung[15]. Außerdem werden jugendkriminologische Untersuchungen[16] und die Dunkelfeldforschung weitergeführt. Namentlich werden die Gießener Delinquenzbefragungen bei Studierenden, Rekruten, Lehrlingen und Strafgefangenen methodisch und gegenständlich stetig weiter entwickelt und inzwischen zu innerdeutschen und international vergleichenden Messungen genutzt.[17] Kennzeichen der Forschungsmethodik ist eine seit Beginn in den ersten drogenkriminologischen Untersuchungen gewählte und seither bewährte Kombination quantitativer und qualitativer Methoden; Befragungen, Akten- und Kriminalstatistik-Untersuchungen werden ergänzt, korrigiert und in der Interpretation quantitativer Befunde bereichert durch Intensivinterviews bei Experten von Polizei, Justiz, Strafvollzug oder bei Drogenabhängigen, Strafgefangenen und Untergebrachten. Ferner dienen Gastprofessuren, Vortrags- und Forschungsreisen in viele Länder komparativen Studien zu Kriminologie, Strafverfahrenswissenschaft und Strafvollzug.[18] Die Forschung versteht sich als praxisnah, einer konstruktiven Kritik der Kriminalpolitik und evolutionären Reform verpflichtet. Deswegen verschließt sich das kriminologische Institut auch Evaluationsstudien im Auftrag politischer Gremien unter Wahrung wissenschaftlicher Eigenständigkeit nicht.[19] Kriminalpolitisches Anliegen der Mitgestaltung und Kritik sowie die Einsicht in die Notwendigkeit eines Dialogs von Wissenschaft mit der Praxis in Polizei, Justiz, Strafvollzug, Sozialarbeit und Therapie führen außerdem 1984 zur Einrichtung des „Gießener Kriminologischen Praktikerseminars“ mit 176 von mir als Veranstalter bis Anfang 2008 geleiteten Veranstaltungen. Sie veranlassen ebenso zahlreiche Stellungnahmen in Massenmedien, politischen und parlamentarischen Anhörungen sowie die Mitarbeit in kriminalpolitischen Beratungsgremien und in Fachverbänden, etwa im Wissenschaftlichen Kuratorium der Deutschen Hauptstelle für Sucht, im Wissenschaftlichen Beirat des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen oder in der Anti-Gewalt-Kommission der Bundesregierung. Im Herbst 2008 wurde ich emeritiert. Vier meiner Schüler sind als Kriminologen an Hochschulen tätig: Dipl.-Psych. Prof. Dr. Thomas Görgen an der Hochschule der Deutschen Polizei in Münster, Prof. Dr. Klaus Hoffmann am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Hans Schneider M. A. an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden, Abt. Polizei in Gießen, Vizepräsident des BKA Dr. Jürgen Stock als Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Gießener Universität.

Nachfolgerin auf der Professur ist seit Februar 2008 Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg.



[1] S. dazu z. B. den Überblick zur Geschichte der Kriminologie bei H.-J. Schneider, Kriminologie, 1987 S. 90 ff; H.-D. Schwind, Kriminologie, 16. Aufl. 2006 S. 5 ff.

[2] V. Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts, 1881, 26. Aufl. 1932 hrsg. von seinem Schüler Eberhard Schmidt.

[3] V. Liszt, ZStW 3, 1883 S. 1 ff.; ders., Strafrechtliche Aufsätze und Vorträge, 2 Bände, Berlin 1905.

[4] So überzeugend die Bewertung von G. Th. Kempe, Franz von Liszt und die Kriminologie, in:  Gedächtnisschrift Franz von Liszt zum 50. Todestag  1969 S. 260 ff, 278.

[5] Ausführliche Würdigung bei K. Engisch, in: G. Gundel u.a., Hrsg., Gießener Gelehrte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Bd. 2, S. 658 ff; Kurzbiographie: Verf., Mittermaier, Wolfgang, Kriminalwissenschaftler, in: Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Hrsg., Neue Deutsche Biographie Bd. 17, 1994 S. 585 f.

[6] Verf., Zur Namensgebung des WOLFGANG-MITTERMAIER-HAUSES in Gießen, in: Hessisches Ministerium der Justiz, Hrsg., Redebeiträge zum Festakt aus Anlass der Einweihung der Justizvollzugsanstalt Gießen mit der Abteilung für offenen Vollzug  am 12. Januar 1995, S. 17 ff.

[7] D. v. Mayenberg, Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus, Hans von Hentig, 2006.

[8] Yale 1948; weitere bedeutsame Werke u. a.: Crime, Causes and Conditions, 1947; Zur Psychologie der Einzeldelikte, 4 Bände, 1954-1959; Das Verbrechen, 3 Bände, 1961-1963; Die Strafe, 2 Bände, 1954/1955; Vom Ursprung der Henkersmahlzeit, 1958; Terror – Zur Psychologie der Machtergreifung, 1970.

[9] Näheres in: Verf. et al., Hrsg., Fühlende und denkende Kriminalwissenschaften, Ehrengabe für Anne-Eva Brauneck, 1999.

[10] Vgl. auch A.-E. Brauneck, Was lässt die Kriminologie vom Strafrecht übrig?, MschrKrim 46, 1963 S. 193 ff.

[11] So die Habilitationsschrift von A.-E.Brauneck.

[12] Verf., Zum Tod von Anne-Eva Brauneck, MschrKrim 90, 2007 S. 351 ff.

[13] Vgl. z. B. Verf., Drogen und Delinquenz, 1975; Verf. zusammen mit C. Gebhardt et al., Drogenabhängigkeit und Kontrolle, 1981; Verf., Jugend – Drogen – Kriminalität. 3. Aufl. 1987; Verf. et al., Drogenberatung und Justiz im Konflikt?, 1990; Verf. zusammen mit R. Römer-Klees und H. Schneider, Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger, 1991; Verf., The complex drugs-crime nexus, in: D.P. Farrington, S. Walklate, eds., Offenders and Victims: Theory and Policy, Brit. Soc. of Criminology 1992 pp. 148; Verf. zusammen mit J. Stock, Drogen und Polizei, 1996; Verf. zusammen mit W. König, Rauschgifttodesfälle – Kriminologische Untersuchung polizeilicher Mortalitätsstatistiken, 1998; Verf., Hrsg., Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts, 1998; Verf. zusammen mit K. Hoffmann, T. Suleck, Spritzenvergabe im Strafvollzug, 2002; Verf., Research in Legal and Criminological Questions, in: M. Rihs-Middel et al., eds., Heroin-assisted Treatment: Work in Progress (Symposium Bern 1999), Bern 2005 pp. 217;  zuletzt Verf. zusammen mit T. Köllisch, Teilprojekt „Qualitative kriminologische Untersuchung“ des bundesdeutschen Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger, Endbericht an das Bundesministerium für Gesundheit, 2006 (Publ. geplant).

[14] Z. B. Verf. zusammen mit M. Hürlimann, Hrsg., Alte Menschen als Täter und Opfer, 1992; H.-J. Schramke, Alte Menschen im Strafvollzug, 1996; Verf. zusammen mit T. Görgen , B. Nägele, S. Krause, yes">  Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum, Begleitung und Evaluation eines Modellprojekts, 2002a; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., Erkundung des Bedarfs für ein bundeseinheitlich erreichbares telefonisches Beratungsangebot für ältere Menschen, BMFSFJ 2002b; Verf. zusammen mit T. Görgen, Misshandlungen und Vernachlässigungen alter Menschen in stationärer Pflege, 2002 (noch unveröff.).

[15] Z. B. Verf., Kriminologische Aspekte zur Debatte um die lebenslange Freiheitsstrafe, ZRP 1977 S. 49 ff; Verf., Grundgesetz, Todesstrafe und lebenslange Freiheitsstrafe, Kriminalistik 1979 S. 422 ff; Verf. zusammen mit M. Plate, Hrsg., Polizei und Sozialarbeit, 1981; Verf., Definitionsprozesse bei Tötungsdelikten, Kriminalistik 1982 S. 428-430, 455, 491-495; Verf., Gefängnisüberfüllung – eine kriminalpolitische Herausforderung, in: Festschrift für Günther Blau, 1985 S. 459 ff;  R. Oberheim, Gefängnisüberfüllung, 1985;  Verf. zusammen mit R. Oberheim, Praxistauglichkeit des Hehlereistraftatbestands, 1986; Verf., Aus- und Fortbildung von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten, ZRP 1987 S. 235 ff; Verf., Sozialarbeiter, Therapie und Heilpraktikergesetz, Suchtgefahren 1987 S. 353 ff; Verf., Aids und Strafrecht – Kriminologische Anmerkungen zur strafrechtlichen und kriminalpolitischen Diskussion, ZStW 100, 1988  S. 786 ff;   M. Schwickert, Definition und Kontrolle der Straftaten nach dem Zivildienstgesetz, 1992; M. Hürlimann, Führer und Einflussfaktoren in der Subkultur des Strafvollzugs, 1993; Verf., Behandlung, Zwang und Freiheit im Maßregelvollzug, 1994; U. Grasberger, Verfassungsrechtliche Problematiken der Höchststrafen in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland, 1996; Verf., Der strafrechtliche Fall in kriminologischer Sicht, in: FS Claus Roxin, 2001 S. 1541 ff; O. Mühlig, Die Kontrolle von Schülergewalt durch die Institution Schule, 2003; K. Schneider, Electronic Monitoring, 2003; K. Hoffmann, Der Modellgedanke im Strafrecht, 2005 (im Druck); Verf., Nachträgliche Sicherungsverwahrung, psychosozial 29, 2006 S. 11 ff; Verf., Strafvollzug – Quo vadis?, Bewährungshilfe 2006 (im Druck); O. Buckolt, Die Zumessung der Jugendstrafe (Publ. demnächst).

[16] Z. B. Verf., Rocker-Gruppen-Kriminalität, MschrKrim 1970 S. 327 ff, 1972 S. 148 ff; Verf., Anstieg der Jugendkriminalität – ein Mythos?, Kriminalistik 1980 S. 67 ff; Verf., Soziale Rollen und Delinquenzprobleme Heranwachsender, 1981;  Verf., Kinderdelinquenz und Jugendkriminalität, Z. f. Pädagogik 1983 S. 49 ff; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., Jugenddelinquenz in Ost und West, 1993; Verf., Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?, NJW 2002 S. 2345 ff.

[17] Z.B. Verf., Schülerbefragungen zur Delinquenz, RdJB 1975 S. 229 ff; Verf., Suchtmittel und Delinquenz bei jungen Soldaten, Suchtgefahren 1980 S. 49 ff; Verf., Cherchez la femme? Beiträge aus Gießener Delinquenzbefragungen zur Diskussion um Frauenkriminalität, in: Gedächtnisschrift für Hilde Kaufmann, 1986 S. 291 ff; K. Krämer, Delinquenz, Suchtmittelumgang und andere Formen abweichenden Verhaltens: Ein Geschlechtervergleich, 1992; Verf., Drugs and Delinquency: Some results of a currrent self-report study of university students and of recent in-depth interviews with drug addicts, in: G. Bühringer, J. J. Platt, eds., Drug Addiction Treatment Research 1992 S. 409 ff; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., o. Fn.16, 1993; Verf. zusammen mit T. Görgen, L. Klein, Neue Befunde aus Gießener Delinquenzbefragungen, MschrKrim 78, 1995 S. 264 ff; Verf. zusammen mit U. Wittich, T. Görgen, Wenn zwei das gleiche berichten – Beitrag zur kriminologischen Dunkelfeldforschung durch vergleichende Delinquenzbefragungen bei Studenten und Strafgefangenen, 1998; Verf. zusammen mit T. Görgen, Gießener Delinquenzbefragungen I, II, in: Verf. et al., Ehrengabe für Anne-Eva Brauneck, 1999 S. 101 ff, 117 ff; Verf., Vergleichende Online-Delinquenzbefragung Gießen – Madison 2003, in: Festschrift für Thomas Raiser, 2005 S. 539 ff; zuletzt S. Kemme, Eine interkulturell-vergleichende Delinquenzbefragung, 2006 (Veröff. geplant).

[18] Z. B. Verf., Strafvollzug in Brasilien – Ein pönologischer Vergleich, in: Festschrift für Erwin Stein, 1983 S. 145 ff; yes">  Verf., Jugendarbeit in Südamerika, Unsere Jugend 1984 S. 314 ff; Verf., Die Lockspitzelfalle – Kriminologische, strafrechtliche und rechtsvergleichende Betrachtungen, in: Festschrift für Hans-Ludwig Schreiber, 2003 S. 225 ff; Verf., Aktuelle Aspekte der Todesstrafe – Unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungen in den USA mit einem deutsch-amerikanischen Vergleich zur Meinungsforschung, in: Gedenkschrift für Theo Vogler, 2004 S. 163 ff; Verf., o. Fn. 17, 2005; Verf., Death penalty and the changing face of lifetime imprisonment in Germany – With comparative comments on attitudes and on the situation in the USA (to be printed in Hungary).

[19] Z.B. Verf. zusammen mit R. Oberheim, o. Fn. 15, 1986; Verf. zusammen mit H. Freytag, Schuldenregulierungsprogramme für Straffällige, in: G. Kaiser et al., Hrsg., Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, 1988 S. 456 ff; H. Freytag , Entschuldungsprogramme für Straffällige, 1989; Verf. zusammen mit J. Stock,, o. Fn. 13, 1996; Verf. zusammen mit W. König, o. Fn. 13, 1998; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., o. Fn. 14, 2002; Verf. zusammen mit K. Hoffmann, T. Suleck, o. Fn. 13, 2002; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., o. Fn. 14, 2002a; Verf. zusammen mit T. Görgen et al., o. Fn. 14, 2002b; Verf. zusammen mit H. Schneider, Freiwilliger Polizeidienst in Hessen, 2002; Verf. zusammen mit T. Köllisch, o. Fn. 13, 2006; Verf., zusammen mit H. Groß, Forschungsprojekt „Freiwilliger Polizeidienst in Hessen“, Zwischenbericht, vervielfältigt, Nov. 2007 (Publ. demnächst).